Solarfassade

Oberösterreich

Zusätzlich zur Bundesförderung (UFI, siehe Bundesförderungen) fördert das Land Oberösterreich Solarwärme-Anlagen wie folgt:

Landesförderung für thermische Solaranlagen kleiner 100 m2: Bei Neuanlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung beträgt die Basisförderung für Betriebe in Oberösterreich 20 % der Bundesförderung, mittlere Unternehmen bekommen einen Zuschlag von 20 %, Kleinunternehmen 30 %. Für Neuanlagen für sonstige Einsatzzwecke beträgt die Basisförderung 35 % der Bundesförderung, für KMUs gibt es ebenso den Zuschlag von 20 bzw. 30 %. Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der vom Bund ermittelten förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Gilt für: Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Organisationen, die unternehmerisch tätig sind

Laufzeit: Bis 31.12.2026

Infoseite

 

Landesförderung für thermische Solaranlagen größer/gleich 100 m2: Bei Neuanlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung beträgt die Basisförderung für Betriebe in Oberösterreich 20 % der Bundesförderung, mittlere Unternehmen bekommen einen Zuschlag von 20 %, Kleinunternehmen 30 %. Für Neuanlagen für sonstige Einsatzzwecke beträgt die Basisförderung 35 % der Bundesförderung, für KMUs gibt es ebenso den Zuschlag von 20 bzw. 30 %. Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der vom Bund ermittelten förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Gilt für: Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Organisationen, die unternehmerisch tätig sind

Laufzeit: Bis 31.12.2026

Infoseite

 

Weitere Fördermaßnahmen:

 

Thermische Solaranlagen für Gemeinden: Auch Gemeinden werden vom Land OÖ bei der Errichtung einer Solarwärme-Anlage gefördert. Beantragt eine Gemeinde eine Bundesförderung für die Errichtung einer thermischen Solaranlage (siehe Bundesförderungen), schlägt das Land OÖ noch einmal 80 % der genehmigten Bundesförderung drauf. Dazu sind kumulierbare Zuschläge von jeweils 10 % möglich, wenn die Gemeinde eine Klimabündnis-Gemeinde und/oder die Finanzkraftkopfquote der Gemeinde lt. Bezirks­umlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet. Somit sind bis zu 100 % der Bundesförderung als zusätzliche Landesförderung möglich!

Laufzeit: Bis 31.12.2026

Infoseite

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