Förderung von solarthermischen Anlagen:
Das Land Steiermark fördert Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz unter 2 Mio. €) mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen, sofern eine De-minims Förderung möglich ist (der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht überschreiten). Dabei gelten folgende Kriterien: