Solarfassade

Steiermark

Förderung von solarthermischen Anlagen:

Das Land Steiermark fördert Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz unter 2 Mio. €) mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen, sofern eine De-minims Förderung möglich ist (der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht überschreiten). Dabei gelten folgende Kriterien:

  • Die Förderung beträgt grundsätzlich 300 Euro pro m² Bruttokollektorfläche.
  • Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderbaren Investitionskosten.
  • Die Kollektorfläche muss mind. 4 m² groß sein, die maximale Förderfläche beträgt 30 m².
  • Die Förderung gilt auch für den Neubau.
  • Die Kollektoren müssen das Austria Solar Gütesiegel oder zumindest „Solar Keymark“ aufweisen. Ein Wärmemengenzähler muss außerdem installiert sein.

Infoseite

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